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§ 38 AVG

ZVB-LeitsatzkarteiVergaberechtBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Thomas Gruber; Viktoria Mugli-Maschek; Margit Möslinger-Gehmayr, Senatsvorsitzende des BVA; Gerhard Prünster; Angela Schidlof; Julia StiefelmeyerZVB-LSK 2011/3ZVB-LSK 2011, 11 Heft 1 v. 1.1.2011

Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidungsfindung hatte das BVA zu beurteilen, unter welchen Voraussetzungen für noch nicht entschiedene Nachprüfungsverfahren die Anhängigkeit eines Nachprüfungsverfahrens beim VfGH einen Aussetzungsgrund darstellt.

Rechtsgrundlagen: § 38 AVG

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