Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung stellt der VwGH eindeutig klar, dass die Stellung einer Bankgarantie als Sicherstellungsmittel in der Ausschreibung nicht verlangt, sondern nur freiwillig vom Bieter erbracht werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 63 BVergG 2002
Schlagwörter: