§ 1052 ABGB
Vorliegende Entscheidung widmet sich der Frage, ob die Zug-um-Zug-Einrede auch dann noch zusteht, wenn der Einwendende die Erfüllung einer geschuldeten Leistung nicht mehr begehrt.
OGH 22.7.2010, 8 Ob 168/09b
§ 1052 ABGB
Vorliegende Entscheidung widmet sich der Frage, ob die Zug-um-Zug-Einrede auch dann noch zusteht, wenn der Einwendende die Erfüllung einer geschuldeten Leistung nicht mehr begehrt.
OGH 22.7.2010, 8 Ob 168/09b