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Unterschiedliche Gestaltung des Leistungsumfangs bei der konstruktiven und bei der funktionalen Leistungsbeschreibung - insb bei Bauaufträgen

VergaberechtAufsatzDr. Hans Gölles, SVZVB 2011/106ZVB 2011, 369 - 375 Heft 10 v. 1.10.2011

Zusammenfassung: Der Verfasser unterzieht die konstruktive und funktionale Leistungsbeschreibung einer näheren Analyse, indem er deren Beeinflussung durch das Vergaberecht und, im Bauwesen, durch die ÖNORM B 2110 sowie B 2118 skizziert.

Rechtsgrundlagen: § 95 BVergG; § 96 BVergG; § 97 BVergG; § 109 BVergG

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