§ 338 BVergG
Die Autoren thematisieren unter Zugrundelegung der Entscheidung des EuGH vom 30.9.2010, C-314/09 das Verschuldenserfordernis für Vergaberechtsverstöße und folglich eine wohl zwingende Änderung des § 338 BVergG in Hinblick auf den Beteiligungskostenersatz sowie den Ersatz des Erfüllungsinteresses.