In dieser Entscheidung prüfte der VwGH Fragen iZm der Vergabe eines Rahmenvertrags über Spenglerarbeiten, wobei in den Ausschreibungsunterlagen dazu diverse Sicherstellungsmittel (ua Bankgarantie) festgesetzt wurden, die von der mitbeteiligten Partei beim VKS Wien mit Nichtigerklärungsantrag bekämpft wurden.
VwGH 24.2.2010, 2005/04/0187