Zusammenfassung: Das BVA prüfte die Folgen, wenn ein Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung in der Ausschreibung nicht vorhandene Eignungskriterien heranzieht.
Rechtsgrundlagen: § 19 Abs 1 BVergG 2006; § 75 Abs 1 BVergG 2006
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Zusammenfassung: Das BVA prüfte die Folgen, wenn ein Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung in der Ausschreibung nicht vorhandene Eignungskriterien heranzieht.
Rechtsgrundlagen: § 19 Abs 1 BVergG 2006; § 75 Abs 1 BVergG 2006
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