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Mehrere Fabrikatsangaben in Bieterlücke

VergaberechtJudikaturDr. Christoph Wiesinger, WKOZVB 2010/68ZVB 2010, 233 - 234 Heft 6 v. 1.6.2010

Zusammenfassung: Das BVA beschäftigte sich mit der Frage, ob die Angabe mehrerer Fabrikate, die sich der Bieter im Fall des Zuschlags offenhält, in einer Bieterlücke als zulässig zu erachten ist und ob diese Fabrikate dann auch alle Ausschreibungskriterien erfüllen müssen.

Rechtsgrundlagen: § 129 Abs 1 Z 7 BVergG; § 130 Abs 1 BVergG; § 320 Abs 1 BVergG; § 914 ABGB

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