Zusammenfassung: Der EuGH beschäftigte sich mit der Frage, ob der Streitgegenstand der Vergabenachprüfung durch die Entscheidungsbegründung des Auftraggebers bestimmt wird und welche Faktoren hierbei eine wesentliche Rolle spielen. Weiters ging er auf die Frage der Fristen in diesem Zusammenhang ein. Mit einer Anmerkung von Reinhard Grasböck.
Rechtsgrundlagen: Art 1 Abs 1 RL 89/665/EWG idF RL 92/50/EWG