Art 1 RL 89/665/EWG ; Art 2 Abs 1 lit c RL 89/665/EWG
Die Entscheidung befasste sich mit der Frage, ob ein öffentlicher Auftraggeber an eine fehlerhafte Entscheidung einer Nachprüfungsbehörde gebunden sein kann oder ob er sich darüber hinwegsetzen kann.