vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Aufhebung einer einstweiligen Verfügung nach Wegfall der Voraussetzungen für deren Erlassung

VergaberechtJudikaturAnm. v. Sigmund RosenkranzZVB 2010/55ZVB 2010, 191 - 194 Heft 5 v. 1.5.2010

Zusammenfassung: Das BVA beschäftigte sich mit der Anwendbarkeit des § 329 Abs 3 vorletzter Satz BVergG und mit den entsprechenden Voraussetzungen, dass über ein Nachprüfungsbegehren im Hauptverfahren vom BVA innerhalb von 6 Wochen entschieden wird.

Rechtsgrundlagen: § 329 Abs 3 BverG 2006

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!