Zusammenfassung: Der VwGH nimmt in seiner Entscheidung zum Umfang von Nebenrechten und zur Abgrenzung von Vorarbeiten, Vollendungsarbeiten und Ergänzungsarbeiten Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 32 GewO; § 99 GewO
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Der VwGH nimmt in seiner Entscheidung zum Umfang von Nebenrechten und zur Abgrenzung von Vorarbeiten, Vollendungsarbeiten und Ergänzungsarbeiten Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 32 GewO; § 99 GewO
Schlagwörter: