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Preisanpassung gem ÖNORM B 2110 für Verzögerung der Ausführung bei Bauverträgen, insb bei Festpreisverträgen

BaurechtAufsatzDr. Hans Gölles, Sachverständiger; DI Mathias FabichZVB 2010/61ZVB 2010, 211 - 215 Heft 5 v. 1.5.2010

Zusammenfassung: Die Autoren untersuchen in ihrem Beitrag die Möglichkeiten, wie Mehrkostenforderungen iSd ÖNORM B 2110 ermittelt werden können, welche Ursachen für Änderungen der Leistungsfrist hier überhaupt zur Anwendung kommen können und welches Prozedere es für die Anpassung des Entgelts oder der Leistungsfrist in Betracht kommen kann.

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