§ 1298 ABGB; § 1489 ABGB
Vorliegendes Erkenntnis behandelt Fragen der Erkundigungspflicht des Geschädigten iZm mit der Verjährung des Schadenersatzanspruchs. Wie ist aber die Sachkunde des Geschädigten in Hinblick auf die Erkennbarkeit des Schadens zu beurteilen?