Zusammenfassung: Der Autor behandelt in seinem Beitrag aus vergabe- und zivilrechtlicher Sicht den Einfluss der Witterung bei der Erbringung von Bauleistungen. Er geht dabei auf die unterschiedlichen Sphären ein, geht auf den Begriff der außergewöhnlichen Witterung nach der ÖNORM B2110 und B 2118 ein und beleuchtet die dabei entstehenden möglichen Folgen. Abschließend prüft er die Folgen angesichts der Unmöglichkeit der Leistungserbringung.