Zusammenfassung: Das BVA prüfte, ob ein Teilnehmer eines Realisierungswettbewerbs davon ausgehen muss, am Wettbewerb nicht teilnehmen zu können, wenn in seinen Unterlagen keine Projektnummer angegeben ist.
Rechtsgrundlagen: § 141 BVergG 2006; § 131 BVergG 2006
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