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Kein Ausscheiden aufgrund widersprüchlicher Festlegungen des Auftraggebers

VergaberechtJudikaturBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Thomas Gruber (Anmerkung); Viktoria Mugli-Maschek; Margit Möslinger-Gehmayr, Senatsvorsitzende des BVA; Gerhard Prünster; Angela Schidlof; Julia StiefelmeyerZVB 2010/111ZVB 2010, 371 - 372 Heft 10 v. 1.10.2010

Zusammenfassung: Das BVA ging in seiner Entscheidung auf verschiedene Aspekte beim Ausscheiden von Angeboten ein.

Rechtsgrundlagen: § 129 Abs 1 BVergG 2006

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