Zusammenfassung: Im Verfahren war u.a. strittig, wie weit die auftraggeberseitige Begründungspflicht reichen kann und unter welchen Voraussetzungen eine Widerrufsentscheidung aufgehoben werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 19 BVergG 2006; § 139 BVergG 2006; § 140 BVergG 2006