§ 21 Abs 2 BVergG 2002; § 98 Z 2 BVergG 2002
Der VwGH stellt in der vorliegenden Entscheidung fest, dass bei Beteiligung an der Erstellung der Unterlagen eines Vergabeverfahrens ein Wettbewerbsvorteil vorliege. Sofern ein fairer und lauterer Wettbewerb nicht mehr gewährleistet erscheine, müsse der Betroffenen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Mit Anmerkungen von Franz Pachner.