Zusammenfassung: Der Beitrag informiert in gebotener Kürze über die RL 2004/18/EG über die Vergabe öffentlicher Aufträge, die beschleunigte Verfahren aus Gründen der Dringlichkeit vorsieht. Ist nach Ansicht der Kommission die aktuelle Weltwirtschaftskrise als Rechtfertigungsgrund für diese erforderliche Dringlichkeit ausreichend? Um wie viele Tage kann die Gesamtdauer bei beschleunigten nicht offenen Verfahren verkürzt werden?