Art 137 B-VG; § 162 Abs 2 BVergG; § 166 Abs 2 Z 5 BVergG; § 177 Abs 4 BVergG; § 78 AVG
Der VfGH hatte sich mit einer Klage gegen den Bund zu befassen betreffend die Rückforderung von Pauschalgebühren, die im Zuge eines Nachprüfungsverfahrens inkl EV nach dem BVErgG abgeführt wurden.