Zusammenfassung: Der Beitrag informiert in gebotener Kürze über die im Rundschreiben des BKA-Verfassungsdienstes bestimmten Vorgaben, nach welchen Preisarten eine Ausschreibung in der Regel vorzunehmen ist und in welchen Fällen eine davon abweichende Art der Ausschreibung angewendet werden muss.
Rechtsgrundlagen: § 2 Z 26 lit c BVergG; § 2 Z 26 lit g BVergG; § 24 Abs 7 BVergG