§ 30 Abs 2 VwGG
Gegenständlich wurde die fragliche aufschiebende Wirkung aufgrund eines möglichen Zuwiderlaufens gegen die einzige europarechtlich geforderten Nachprüfungsinstanz thematisiert.
VwGH 23.7.2009, 2009/04/0053
§ 30 Abs 2 VwGG
Gegenständlich wurde die fragliche aufschiebende Wirkung aufgrund eines möglichen Zuwiderlaufens gegen die einzige europarechtlich geforderten Nachprüfungsinstanz thematisiert.
VwGH 23.7.2009, 2009/04/0053