§ 19 Abs 1 BVergG; § 131 BVergG; § 132 Abs 2 BVergG; § 325 Abs 1 Z 2 BVergG; § 2 Z 48 BVergG
In seinem Erkenntnis hat der VwGH Stellung in Bezug auf eine ausreichend transparente Begründung der Zuschlagserteilung bezogen, wobei der inhaltliche Umfang der Begründung allerdings nicht weiter behandelt wurde. Mit einer Anmerkung von Gunther Gruber und Christian Eisner.