Zusammenfassung: In gebotener Kürze beschreibt die Autorin das Problemfeld einer Vergabe ohne Ausschreibung an eine AG, deren Grundkapital von öffentlichen Körperschaften gehalten wird. Konsequent geht sie auf die Entscheidungskriterien des EuGH betreffend die Zulässigkeit eines solchen Vorgehens ein, wobei zwischen Dienstleistungsauftrag und Dienstleistungskonzession differenziert wird.
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