§ 124 BVergG; § 126 BVergG
Der Beitrag behandelt die Frage der Aufklärung von Rechenfehlern durch den Auftraggeber. Dabei wird, ausgehend von der jeweiligen Begriffsbestimmung und der Abgrenzung zwischen Rechenfehler und Übertragungsfehler, anhand vier praktischer Fallbeispiele das Thema dargestellt.