Zusammenfassung: Der UVS beschäftigte sich in dieser Entscheidung mit der Frage, ob bei Angebotsöffnung die Eignung der Bieter vorliegen müssen.
Rechtsgrundlagen: § 141 Abs 1 BVergG; § 69 BVergG
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Zusammenfassung: Der UVS beschäftigte sich in dieser Entscheidung mit der Frage, ob bei Angebotsöffnung die Eignung der Bieter vorliegen müssen.
Rechtsgrundlagen: § 141 Abs 1 BVergG; § 69 BVergG
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