§ 38 AVG
Das rechtmäßige Ausscheiden eines Angebots als Vorfrage, um die Rechtmäßigkeit der "preferred bidder" als Hauptfrage zu überprüfen, ist zulässig.
VwGH 28.5.2008, 2007/04/0232
§ 38 AVG
Das rechtmäßige Ausscheiden eines Angebots als Vorfrage, um die Rechtmäßigkeit der "preferred bidder" als Hauptfrage zu überprüfen, ist zulässig.
VwGH 28.5.2008, 2007/04/0232