Zusammenfassung: Die Entscheidung beschäftigt sich mit der Frage der Legitimation bei Anträgen im Vergabeverfahren, wenn eine Antragstellerin auszuscheiden gewesen wäre.
Rechtsgrundlagen: § 269 Abs 1 Z 5 BVerG; § 320 Abs 1 BVergG 2006
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Zusammenfassung: Die Entscheidung beschäftigt sich mit der Frage der Legitimation bei Anträgen im Vergabeverfahren, wenn eine Antragstellerin auszuscheiden gewesen wäre.
Rechtsgrundlagen: § 269 Abs 1 Z 5 BVerG; § 320 Abs 1 BVergG 2006
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