Zusammenfassung: Das BVA hatte sich mit der Frage der Zulässigkeit der Dienstleistungserbringung ohne Dienstleistungsanzeige durch ein Schweizer Unternehmen zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 19 BVergG 2006; § 20 Abs 1 BVergG 2006; § 129 Abs 1 BVergG 2006
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