Zusammenfassung: Das BVA hatte sich mit der Frage der Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags ohne Dienstleistungsanzeige durch ein Schweizer Unternehmen zu befassen. Darf das Schweizer Unternehmen überhaupt Dienstleistungen erbringen? Was sind die Voraussetzungen?
Rechtsgrundlagen: § 19 BVergG 2006; § 20 BVergG 2006; § 129 Abs 1 BVergG 2006