Zusammenfassung: Der Autor diskutiert in seinem Beitrag den Begriff der Kalkulierbarkeit des § 79 Abs 3 BVergG 2006. Welche Bedeutung ist ihm zuzumessen? Welche Schwierigkeiten ergeben sich in der Praxis? Wo stößt die Kalkulierbarkeit an ihre Grenzen?
Rechtsgrundlagen: § 79 Abs 3 BVergG 2006; § 96 BVergG 2006