Zusammenfassung: Das BVA hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Erneuerung einer bereits installierten Tunnelfunkanlage für die wesensmäßige Bestimmung der Funktion des Tunnels maßgebend ist.
Rechtsgrundlagen: § 4 BVergG
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Zusammenfassung: Das BVA hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Erneuerung einer bereits installierten Tunnelfunkanlage für die wesensmäßige Bestimmung der Funktion des Tunnels maßgebend ist.
Rechtsgrundlagen: § 4 BVergG
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