Zusammenfassung: Kann der Auftraggeber, auch wenn es bei der Ausschreibung nicht verlangt war, iR der Angebotsprüfung Angaben über die Mitarbeiter des Bieters ua betreffend ihrer Qualifikation und Berufserfahrung sowie ihres voraussichtlichen Einsatzbereichs verlangen?
Rechtsgrundlagen: § 267 BVergG; § 69 BVergG