Zusammenfassung: Das OLG hatte sich mit den Voraussetzungen einer Klage auf Unterlassung vergaberechtswidrigen und wettbewerbswidrigen Verhaltens zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 341 Abs 2 BVergG; § 345 Abs 2 und 4 BVergG
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Zusammenfassung: Das OLG hatte sich mit den Voraussetzungen einer Klage auf Unterlassung vergaberechtswidrigen und wettbewerbswidrigen Verhaltens zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 341 Abs 2 BVergG; § 345 Abs 2 und 4 BVergG
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