Zusammenfassung: Das BVA nimmt zum Erfordernis der Verlesung von Bieterangaben im Rahmen der Angebotsöffnung Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 118 Abs 5 Z 5 BVergG 2006
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Zusammenfassung: Das BVA nimmt zum Erfordernis der Verlesung von Bieterangaben im Rahmen der Angebotsöffnung Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 118 Abs 5 Z 5 BVergG 2006
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