Zusammenfassung: Das BVA nimmt zur Rechtzeitigkeit eines Nachprüfungsantrags Stellung und erläutert, dass die Anforderung der Bewerbungsunterlagen am ersten Tag nach der Vergabebekanntmachung und Anfechtung 14 Tage nach dem Einlangen der Unterlagen noch fristgerecht erfolgt.
Rechtsgrundlagen: § 321 Abs 1 Z 7 BVergG 2006