Zusammenfassung: Der Beitrag beinhaltet eine Zusammenfassung einer Stellungnahme des BKA-VD zur Anwendbarkeit des § 10 Z 11 BVergG 2006 bei Kreditaufnahmen öffentlicher Auftraggeber. Aufgelistet werden auch jene Sachverhalte, die nicht vom Geltungsbereich des § 10 Z 11 BVergG 2006 umfasst sind.
Rechtsgrundlagen: § 10 Z 11 BVergG 2006