stmk VergG 1998
In dem Beitrag wird auf eine Entscheidung des OGH hingewiesen, in der abermals klargestellt wurde, dass in einem Nachprüfungsverfahren entstandene Vertretungskosten nicht als vorprozessuale Kosten qualifiziert werden könnten.
stmk VergG 1998
In dem Beitrag wird auf eine Entscheidung des OGH hingewiesen, in der abermals klargestellt wurde, dass in einem Nachprüfungsverfahren entstandene Vertretungskosten nicht als vorprozessuale Kosten qualifiziert werden könnten.