Zusammenfassung: Das BVA nimmt zum Erfordernis einer vertieften Angebotsprüfung im Fall der Einforderung von Angebotsbeilagen für Subunternehmer durch den Auftraggeber Stellung und betont die gebotene objektive Beurteilung im Rahmen der Prüfung der Preisangemessenheit.. Weiters beurteilt das BVA die betriebswirtschaftliche Nachvollziehbarkeit eines Preises.