§ 81 Abs 2 BVergG 2006; § 2 Z 16 lit a BVergG 2006; § 321 Abs 2 BVergG 2006
Der Autor zeigt die Probleme auf, die aus dem Fehlen materieller und formaler Mindestanforderungen für Alternativangebote resultieren. In diesem Zusammenhang nimmt er auch zur Pflicht des Auftraggebers zur Konkretisierung der Mindestanforderungen und zu den Präklusionsfolgen Stellung.