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Zur Gleichwertigkeit von Alternativangeboten

VergaberechtMartina Harrer (Glosse)ZVB 2006/54ZVB 2006, 187 - 191 Heft 6 v. 1.6.2006

Zusammenfassung: Die zivilrechtliche Nichterfüllbarkeit eines Alternativangebots erfordert die Angebotsausscheidung mangels Gleichwertigkeit.Die fehlende Einwilligungserklärung zur Grundbenützung ist als unbehebbarer Mangel zu qualifizieren.

Rechtsgrundlagen: § 98 Z 8 BVergG 2002; § 81 Abs 4 BVergG 2002; § 69 BVergG 2002

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