Zusammenfassung: Bei der Zuteilung eines Vergabeverfahrens zum Sektorenbereich ist eine funktionale Betrachtungsweise geboten.
Rechtsgrundlagen: § 120 BVergG 2002
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Bei der Zuteilung eines Vergabeverfahrens zum Sektorenbereich ist eine funktionale Betrachtungsweise geboten.
Rechtsgrundlagen: § 120 BVergG 2002
Schlagwörter: