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Auspreisen mit Schrägstrich

VergaberechtArno Brauneis; Thomas NeuwerthZVB 2006/40ZVB 2006, 140 - 142 Heft 5 v. 1.5.2006

Zusammenfassung: Die Autoren besprechen eine Entscheidung des Wiener Vergabekontrollsenats, in der dieser darlegte, dass die Anführung eines Schrägstrichs anstatt einer Null vor der Währungsbezeichnung am Preisblatt - falls überhaupt - als behebbarer Mangel zu qualifizieren sei, der zur Angebotsausscheidung nicht legitimiere.

Rechtsgrundlagen: § 83 Abs 1 Z 4 BVergG 2002; § 98 Z 8 BVergG 2002; § 915 ABGB

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