§ 373c GewO 1994; § 30 Abs 4 BVergG 2002; § 188 Abs 1 BVergG 2006; § 269 Abs 1 Z 7 BVergG 2006
Hartlieb bespricht ein Erkenntnis des VwGH, in dem sich dieser mit der Frage der Rechtzeitigkeit des Nachweises nach § 373c GewO bei Sektorenaufträgen befasste und die nicht fristgerechte Antragstellung als unbehebbaren Mangel qualifizierte.