Zusammenfassung: Auch bei nur teilweisem Obsiegen kann der Auftraggeber einen Ersatzanspruch bezüglich der Pauschalgebühren geltend machen.
Rechtsgrundlagen: § 318 Abs 1 BVergG 2006
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Zusammenfassung: Auch bei nur teilweisem Obsiegen kann der Auftraggeber einen Ersatzanspruch bezüglich der Pauschalgebühren geltend machen.
Rechtsgrundlagen: § 318 Abs 1 BVergG 2006
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