Zusammenfassung: Der Autor unterzieht einen Bescheid des BVA, in dem dieser eine, nach Ansicht des Verfassers, zu enge Auslegung des unbestimmten Tatbestandsmerkmals Rechenfehler zur Geltung brachte, einer kritischen Analyse. In diesem Zusammenhang stellt er auch die Z 8 und Z 11 des § 98 BVergG vergleichend gegenüber und beleuchtet die Problematik aus wettbewerbsrechtlicher Perspektive.
Rechtsgrundlagen: § 94 Abs 4 BVergG 2002; § 98 Z 8 BVergG 2002; § 98 Z 11 BVergG 2002