§ 9 Abs 1 vlbg VergabeG; § 163 Abs 1 BVergG 2002
sofern das Stellungnahmerecht des Antragstellers in einem kontradiktorischen Verfahren gewahrt wurde, steht der Zurückweisung eines Nachprüfungsantrags aufgrund der Bejahung eines Ausscheidungsgrundes als Vorfrage nichts entgegen.