Zusammenfassung: Das BVA befürwortet in Anlehnung an die Rechtssache ARGE Gewässerschutz die Zulässigkeit einer unternehmensinternen Quersubventionierung.
Rechtsgrundlagen: § 21 BVergG 2002
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Zusammenfassung: Das BVA befürwortet in Anlehnung an die Rechtssache ARGE Gewässerschutz die Zulässigkeit einer unternehmensinternen Quersubventionierung.
Rechtsgrundlagen: § 21 BVergG 2002
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