Zusammenfassung: Das BVA konstatiert die Unmöglichkeit der vertieften Angebotsprüfung bei Lieferaufträgen und erläutert, dass die Begriffe Einstandspreis und Unterpreisigkeit im BVergG nicht existieren. Weiters befürwortet das BVA in Anlehnung an die Rechtssache ARGE Gewässerschutz die Zulässigkeit einer unternehmensinternen Quersubventionierung.
Rechtsgrundlagen: § 93 BVergG 2002; § 21 BVergG 2002